NORWAY-TEAM®-FRANK  / Dive& Adventure

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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN                                        

TAUCH & SPORTMANAGEMENT / NORWAY-TEAM-FRANK  Dive & Adventure

Frank Resagk

Stand 17. Dezember 2007

 

Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns.

 

1. Anmeldung/Bestätigung

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Tauch & Sportmanagement/NORWAY-TEAM-FRANK Dive & Adventure (nachfolgend Veranstalter genannt) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen. Die Annahme durch uns  bedarf keiner bestimmt Form, sie erfolgt in der Regel jedoch durch unsere schriftliche Bestätigung (Fax, eMail, Brief)

2. Anzahlung / Restzahlung / Mahnung

Wir weisen darauf hin, dass uns das Gesetz nur dann erlaubt, vor Beendigung der Reise Zahlungen von Ihnen anzufordern oder anzunehmen, wenn wir Ihnen einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k BGB übergeben haben. Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung bei der HanseMerkur Reiseversicherung  AG abgeschlossen.

Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises/Person fällig bei gleichzeitiger Übergabe des Sicherungsscheins.

Die Restzahlung wird spätestens 35 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt fällig. Bei Buchungen, die weniger als 45 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt erfolgen, ist der Gesamtreisepreis sofort mit Übergabe der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines zu zahlen

Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises haben Sie keinen Anspruch auf Aushändigung der kompletten Reiseunterlagen oder Erbringung von Leistungen durch uns. Wir behalten uns dann ein besonderes Rücktrittsrecht vor.

Müssen ein oder mehrere Mahnungen versandt werden, so wird jede Mahnung  mit 5,00 €  berechnet.

Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

 

3. Organisationspauschale

Für die Beschaffung von Unterkünften, Sport- u. Freizeitaktivitäten und Beförderungsmöglichkeiten, sowie eine erfolgreiche Buchung einer Unterkunft, Sport- u. Freizeitaktivität und/oder Beförderung, wird eine Organisationspauschale von 20,00 € (bis zu 3 Teilnehmern) und 40,00€ (ab 4 Teilnehmern) erhoben, die mit der Anzahlung zu leisten ist.

 

4. Leistungen

Die für den Vertrag bindenden Leistungen sind der Beschreibung im Prospekt, Internet, Angebot oder CD durch den Reisenden zu entnehmen. Davon abweichende mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die im Prospekt, Internet, Angebot oder CD enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter  bindend.  Der Veranstalter  behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospekt-, Internet-, Angebots- oder CD-Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

Erfolgt eine Beförderung durch Dritte, so tritt der Veranstalter lediglich nur als Vermittler auf. Es gelten dann die AGB des jeweiligen Dritten.

 

5. Leistungs- Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung, die nach Annahme der Anmeldung notwendig werden, und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über zulässige Leistungsänderungen oder einen zulässigen Rücktritt von der Buchung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

6. Rücktritt durch den Kunden

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung (Brief, Fax, eMail) von der gebuchten Leistung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Sind Leistungen von Dritten in Anspruch genommen worden, so gelten zusätzlich die Stornobedingungen des jeweiligen Dritten.

Uns steht bei einem Rücktritt durch Sie unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung nach § 651 j BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis unter Abzug des Wertes, der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben können.

Wir können den Anspruch auch pauschalieren nach § 651 I Abs. 3 BGB. Sofern wir den Ersatzanspruch pauschalieren, betragen die Rücktrittskosten:

bis  60 Tage vor Reiseantritt                       20 % des bestätigten Reisepreises, mindestens 50,00 €

ab   59 Tage vor Reisenantritt                     50 % des bestätigten Reisepreises

ab   35 Tage vor Reiseantritt                       80 % des bestätigten Reisepreises

am Anreisetag oder bei Nichterscheinen     100% des bestätigten Reisepreises

Sowohl hinsichtlich der pauschalierten Rücktrittskosten bleibt Ihnen Ihr Recht, uns einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen, unbenommen.

 

7. Umbuchungen/Ersetzung

Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, vor Beginn der in 6. genannten Fristen eine Änderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden 30,00 € pro Person erhoben. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der obigen Frist erfolgen, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von der Buchung durch eine Neuanmeldung erfüllt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringe Kosten verursachen. Für diese erheben wir eine Kostenpauschale von 10,00 €.

Bis zum Reisebeginn kann der zurücktretende Teilnehmer eine Ersatzperson stellen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von  10,00 € erhoben. Der Veranstalter  kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Anforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie mit ihm als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

 

8. Rücktritt oder Kündigung durch den Veranstalter

a) Ohne Einhaltung einer Frist: Sollten Teilnehmer den Ablauf einer Leistung trotz Abmahnungen und getroffener Absprachen stören, insbesondere sich nicht an sachlich begründete Hinweise halten, so kann der Vertrag vom Veranstalter  fristlos gekündigt werden. Diese Entscheidung bedarf der Schriftform. Kosten für eine etwaige Rückreise sind vom Teilnehmer selbst zu tragen, bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten. Einbehaltene Kosten bleiben davon unberührt.

b) Bis 2  Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebnen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Leistung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. In diesem Fall ist  der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Leistung  hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den bis dahin an den Veranstalter einbezahlten Betrag zurückerstattet.

c)  Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise/Leistung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für  den Veranstalter  deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise/Leistung so gering ist,  dass die dem Veranstalter im Falle der Durchführung der Reise/Leistung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise/Leistung, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht seitens des Veranstalters  besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn er die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise/Leistung aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den bis dahin an den Veranstalter   eingezahlten Betrag zurückerstattet.

 

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Buchung nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls wir eine Beförderung schulden, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

 

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer auf eigenen Wunsch hin Leistungen und Sportangebote ganz oder teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Veranstalter.

Vorausgebuchte Tauchpakete sind personengebunden. Sollte ein vorgebuchtes Tauchpaket nach Reisebeginn nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden, ist eine Erstattung lediglich im Krankheitsfall bei Vorliegen eines Attestes möglich. Ansprüche in dieser Hinsicht müssen spätestens 4 Wochen  nach Rückreise  schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden, sonst verfallen sie.

 

11. Haftung

Der Veranstalter  ist verpflichtet, die Leistung so zu erbringen, dass sie die zugesicherte Eigenschaft hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Die Teilnahme an Freizeit-, Sport- und Tauchveranstaltungen sowie Bootsausfahrten erfolgt auf eigene Gefahr.

Wird im Rahmen einer Reise eine Beförderungsleistung erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit eine Fremdleistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

 

12. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis, bestehend aus Unterkunft und/oder Tauchen beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig  herbeigeführt worden ist oder wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Für alle Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht Körperschäden sind, haften wir bis zu einem Betrag von 4.000,00 €. Übersteigt die Summe den dreifachen Reisepreis, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten je Reisenden und Reise.

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Wir haften nicht für Störungen bei Fremdleistungen (z.B. Flug-, Bahn- oder Fährbuchungen, Anmietung von Fahrrädern, Booten etc.).

 

13. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung und/oder dem Veranstalter schriftlich zur Kenntnis zu geben, um für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

14. Fristgerechte Anmeldung der Ansprüche/Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§651c-f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Die Ansprüche des Reisenden nach §§651c – 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch  begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung  verjähren in 3 Jahren.

 

15. Pass, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Wir informieren Sie über die Bestimmungen von Pass-, Visa,- Zoll und Gesundheitsvorschriften Ihres Urlaubslandes. Der Reisende oder dessen Erziehungsberechtigter ist für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung entstehen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

 

16. Versicherungen

Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung hinzuweisen. Der Veranstalter empfiehlt bei einer Auslandsreise den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung mit Kostenübernahme eines Rücktransports (gesetzliche Krankenversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland erstatten diese Kosten nicht) , einer Reisegepäck-. Reiseabbruch-, Reisehaftpflicht- sowie Reiseunfallversicherung. Diese Versicherungen erhält der Reisende einzeln nach seinen individuellen Wünschen oder zusammen  u.a. beim Veranstalter.

 

17. Gesundheit, Sport- und Tauchkurse

Der Teilnehmer oder dessen Erziehungsberechtigter erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Teilnahme und Beteiligung an Sport- und Tauchveranstaltungen bestehen.

 

18. Allgemeines

Alle Angaben entsprechen der jeweiligen Drucklegung. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

Alle personenbezogenen Daten, die dem Veranstalter  zur Verfügung stehen, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Tritt  der Veranstalter als Vermittler auf, so gelten die Vertragsbestimmungen des jeweiligen Veranstalters.

Veranstalter ist: Tauch & Sportmanagement/NORWAY-TEAM-FRANK Dive & Adventure, Gutenbergstraße 26, D-12621 Berlin.

 

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.

 

20. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.

 

 

Tauch & Sportmanagement  / Norway-Team-Frank Dive & Adventure